Homöopathische Arzneien stammen vorwiegend aus dem Mineral-, Pflanzen- und Tierreich und werden als potenzierte, d.h. verdünnte und verschüttelte (dynamisierte, energetisch verstärkte) Arzneien angewendet.
Dabei wird (in der klassischen Homöopathie) immer nur eine Arznei verordnet (Einzelmittel), kein ""Komplexmittel"", das aus mehreren Arzneien zusammengesetzt ist.
Homöopathische Arzneien werden nach der Ähnlichkeitsregel verordnet: Eine Arznei heilt jene Krankheit, welche sie selbst - am gesunden Menschen - hervorzurufen vermag. Das Krankheitsbild, das der Patient zeigt
- in seinem körperlichen, aber auch seelisch-geistigen Befinden - entspricht genau dem Arzneimittelbild. Für das Arzneimittelbild werden herangezogen:
– die Symptome der Arzneimittelprüfung: die Symptome, die der ""gesunde"" Mensch bei prüfungsweise eingenommener Arznei entwickelt;
– die Symptome aus der Toxikologie - dem Vergiftungsbild;
– die Symptome, die beim erkrankten Patienten geheilt wurden, also gemäß der praktischen Erfahrung.
Homöopathische Präparate werden entsprechend individuell dem Patienten nach einer ausführlichen Anamnese verabreicht, bzw. rezeptiert, unter Berücksichtigung aller körperlich-seelisch-geistigen, konstitutionellen, biographischen, sozialen und umweltbedingten Faktoren.
Homöopathie ist mithin eine Regulationstherapie. Das bedeutet für die Indikationsstellung, daß alle Erkrankungen und Krankheitsprozesse einer homöopathischen Therapie zugänglich sind, die in sich regulationsfähige Anteile tragen. Homöopathie ist Medizin der Person.